Bibliotheksordnung der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MSPT)

1. Aufgabe der Bibliotheken
Die Bibliotheken an den Museen für Kommunikation Berlin (MfK Berlin) und Frankfurt (MfK Frankfurt) sind wissenschaftliche Spezialbibliotheken. Sie dienen dem wissenschaftlichen Eigenbedarf der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MSPT), sowie der Forschung, der Lehre, dem Studium und der sachlichen Information. Aus dem Stiftungsgesetz ergibt sich ihre Aufgabe, Literatur und andere Medien zu den Schwerpunkten Kommunikation, Technikgeschichte, Post- und Fernmeldewesen und Philatelie zu sammeln, zu erschließen, zu erhalten, für die Nutzung den Mitarbeitenden der MSPT sowie der Öffentlichkeit bereitzustellen und Informationen dazu zu vermitteln.

2. Nutzungsberechtigung
Die Bibliotheken können von allen Personen genutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Führungen in den Bibliotheken, an denen auch Personen unter 18 Jahren teilnehmen dürfen. Alle externen Nutzenden müssen sich mit einem Personaldokument ausweisen.
Die Bibliothek des Museums für Kommunikation Frankfurt ist eine Präsenzbibliothek, es findet keine externe Ausleihe statt. In der Bibliothek des Museums für Kommunikation Berlin erfolgt die Ausleihe ausschließlich persönlich. Die Adresse und Telefonnummer der Nutzenden wird erfasst.

3. Bestände und Leistungen
Die Bibliotheken stellen ihre Medien und Leistungen den Nutzenden im Freihandbereich zur Verfügung:
3.1. Bücher, Zeitschriften, AV-Medien, Digitalisate
3.2. Informations- und Recherchedienste
3.3. Aufsichtsscanner, Kopierer sowie Scan- und Kopierdienste (Entgelte siehe Anlagen)
3.4. Führungen und Veranstaltungen

4. Nutzung der Medienbestände
Die Bestände der Bibliotheken können für verschiedene Recherchezwecke, z.B. wissenschaftlichen, journalistischen oder privaten Gebrauch (für Veröffentlichungen siehe Anlage) genutzt werden:
4.1. durch Einsichtnahme im Freihandbereich
4.2. durch Ausleihe außer Haus im Rahmen dieser Bibliotheksordnung (MfK Berlin)
4.3. durch Scannen und Kopieren mit bibliothekseigenen Geräten

5. Nutzungs- und Ausleihbedingungen
Von der Ausleihe ausgenommen sind:
5.1. Medien des MfK Frankfurt (von der externen Ausleihe ausgenommen)
5.2. Nachschlagewerke
5.3. Medien, die wegen ihres Formats, Erhaltungszustandes oder Gewichts nicht entliehen werden können
5.4. Rara-Bestände und Medien, die nicht im Buchhandel zu erwerben, bzw. nicht wiederbeschaffbar sind und/oder deren Erscheinungsdatum mehr als 50 Jahre zurückliegt, können nur unter Aufsicht eingesehen werden. Für die interne Ausleihe der Mitarbeitenden der MSPT gilt hier die Einzelfallentscheidung der Bibliothekar:innen nach Medien.
5.5. Zeitschriften und Loseblattausgaben
5.6. Medien mit dem Status „Präsenzbestand“ können vor Ort im Freihandbereich der Bibliotheken eingesehen werden.
5.7. Bibliotheksgut, dass wegen seiner Unersetzlichkeit oder Seltenheit eines besonderen Schutzes bedarf, steht ggf. nach Einzelfallentscheidung nur für wissenschaftliche oder berufliche Zwecke zur Verfügung. Die Nutzenden müssen hierfür eine schriftliche Befürwortung von der/dem Auftraggebenden oder der wissenschaftlichen Institution vorlegen.

Die Nutzung von Bibliotheksmedien kann aus Gründen der Bestandserhaltung eingeschränkt werden.

6. Ausleihe und Leihfrist
6.1. Die externe Ausleihe erfolgt nur in der Bibliothek des MfK Berlin.
6.2. Die Leihfrist für externe Ausleihen beträgt in der Regel 4 Wochen.
6.3. Die Nutzenden sind zur pünktlichen und unaufgeforderten Rückgabe der ausgeliehenen Medien verpflichtet. Die Bibliothek ist berechtigt, die entliehene Literatur auch vor Ablauf der Leihfrist zurückzufordern. Die Leihfrist kann verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Längstens nach zweimaliger Verlängerung der Leihfrist sind die Medien vorzulegen bzw. zurückzugeben.
6.4. Die Bibliotheken nehmen nicht am nationalen oder internationalen Leihverkehr teil.

7. Verhalten in den Bibliotheken
7.1. Bestände und Einrichtungen der Bibliotheken müssen schonend behandelt werden.
7.2. Im Freihandbereich ist Ruhe zu wahren und Rücksicht zu nehmen. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind auf lautlos zu stellen. Das Telefonieren ist im Freihandbereich nicht gestattet.
7.3. Es dürfen keine Jacken, Mäntel und Taschen in die Bibliothek mitgenommen werden. Hierfür stehen Schließfächer im Vorraum der Bibliothek zur Verfügung. Mitgebrachte Materialien und elektronische Geräte sind auf Verlangen des Bibliothekspersonals vorzuzeigen.
7.4. Das Fotografieren, Filmen oder Erstellen jeglicher audiovisuellen Aufnahmen ist nur mit Genehmigung gestattet.
7.5. Die im Freihandbereich der Bibliotheken aufgestellten Medien werden von den Nutzenden eigenständig aus den Regalen genommen und nach der Nutzung auf den Arbeitsplätzen abgelegt.
7.6. Bei Nutzung von historischen Beständen sind auf Anweisungen des Bibliothekspersonals zur Bestandsschonung Nitrilhandschuhe, die zur Verfügung gestellt werden, zu tragen.
7.7. Die Nutzung der Leitern im Freihandbereich der Bibliotheken erfolgt auf eigene Gefahr.
7.8. Trinken und Essen ist im Freihandbereich nicht gestattet.
7.9. Das Hausrecht kann von dem/der Bibliothekar:in der jeweiligen Bibliothek oder den entsprechend Beauftragten ausgeübt werden.

8. Behandlung der Medien und Schadensersatzpflicht
8.1. Jegliches Bibliotheksgut muss pfleglich behandelt und darf nicht beschädigt werden.
8.2. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien ist nicht gestattet.
8.3. Es ist untersagt, in jeglichen Medien Anmerkungen und Unterstreichungen vorzunehmen, Seiten, Tafeln, Karten usw. zu entfernen, sowie Klebezettel zu nutzen.
8.4. Von Nutzenden verursachte Schäden werden auf deren Kosten fachgerecht beseitigt. Die Beauftragung bzw. Ausführung erfolgt durch die MSPT.
8.5. Bei Verlust eines Buches sind Nutzende verpflichtet, ein bibliografisch identisches Exemplar zu beschaffen. Kann ein Ersatzexemplar nicht beschafft werden, stellt die MSPT dem Nutzenden die Kosten für den aktuellen Wert des Buches in Rechnung.
8.6. Das Erstellen von Scans für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch ist gegen ein entsprechendes Entgelt gestattet. Daten können nach Abstimmung mit dem Bibliothekspersonal, mit einem digitalen Wasserzeichen der MSPT versehen, auf ein Speichermedium übertragen werden. Für die Veröffentlichung dieser Scans ist eine gesonderte Einwilligung einzuholen.
8.7. Für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Urheberrechts sind die Nutzenden verantwortlich.

9. Verzugs- und Mahnentgelte
Bei Überschreitung der Leihfrist und für jede schriftliche Mahnung werden Entgelte für externe Nutzende erhoben (siehe Anlage).

10. Rechercheauftrag
Für Nutzungs- und Rechercheanfragen steht auf den Webseiten der Bibliotheken ein Formular unter
https://www.mfk-berlin.de/ihr-rechercheauftrag/
https://www.mfk-frankfurt.de/ihr-rechercheauftrag/
zur Verfügung.

11. Ausschluss von der Nutzung
Nutzende, die gegen die Bestimmungen dieser Bibliotheksordnung verstoßen oder sich ungebührlich benehmen, können vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Bibliothek oder auch der Bibliotheken und Sammlungen der gesamten MSPT ausgeschlossen werden.

12. Haftungsausschluss
12.1. Die MSPT haftet nicht für verlorene oder gestohlene Garderobe oder Gegenstände.
12.2. Die MSPT haftet nicht für Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung von Leitern, Materialien und Geräten der Bibliotheken verursacht wurden. Auch haftet die MSPT nicht für die Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen oder in der Bibliothek genutzten Medien entstehen.
12.3. Nutzende haben die MSPT von allen Forderungen freizustellen, die auf der Verletzung von Rechten Dritter beruhen, oder der MSPT nach deren Wahl Schadenersatz zu leisten.

13. Servicezeiten
Die aktuellen Servicezeiten der Bibliotheken werden über die Webseite der MSPT (www.museumsstiftung.de) und ihrer Museen sowie ggf. durch Aushänge bekanntgegeben.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Bibliotheksordnung wird auf der Webseite der MSPT veröffentlicht und liegt in den jeweiligen Bibliotheken zur Einsichtnahme aus. Sie wird durch eine Unterschrift auf der Einverständniserklärung anerkannt.
14.2. Für die bei der MSPT erhobenen Daten gilt die DGSVO. Sie werden nach zwei Jahren gelöscht, soweit kein Einverständnis für die dauerhafte Speicherung bis auf Widerruf erteilt wurde.
14.3 Mit Inkrafttreten dieser Bibliotheksordnung tritt die Benutzungsordnung in ihrer Fassung vom 01.10.2002 außer Kraft.

Anlage

1. Entgelte
Die Nutzung der MSPT-Bibliotheken ist unentgeltlich.
Bei Überziehung der Leihfristen für externe Ausleihen betragen die Kosten pro Medium:

Mahnung (bis zu 10 Kalendertage)2,50 €
Mahnung (bis zu 20 Kalendertage)5,00 €
Mahnung (bis zu 30 Kalendertage) 10,00 €
Bei Überschreitung der Leihfrist von mehr als 30 Kalendertagen, Verlust oder Beschädigung eines Mediums25,00 €


2. Kosten für die Anfertigung von Scans für externe Nutzende
2.1. Selbstbedienung

1 Seite schwarz/weißA4einseitig bedruckt0,10 €
1 Seite farbig A4 einseitig bedruckt0,50 €
1 Seite schwarz/weißA3einseitig bedruckt0,20 €
1 Seite farbigA3einseitig bedruckt1,00 €

Doppelseitige Kopien und Ausdrucke werden wie zwei einseitige berechnet.

2.2. durch die Bibliothek(en)

Bearbeitungsentgelt pro Auftrag inkl. 3 Scans5,00 €
zzgl. Versand und Porto
1 Seite schwarz/weißA4einseitig bedruckt0,50 €
1 Seite farbig A4 einseitig bedruckt1,00 €
1 Seite schwarz/weißA3einseitig bedruckt1,50 €
1 Seite farbigA3einseitig bedruckt2,00 €

Doppelseitige Kopien und Ausdrucke werden wie zwei einseitige berechnet.

3. Rechercheaufträge für externe Nutzende
pro angefangene Stunde 60,00 €

Einverständniserklärung

Nutzung der Bibliotheken MfK Berlin / MfK Frankfurt (zutreffendes unterstreichen)

Name: ________________________________________________________________________

1. Mit der Unterschrift wird die Bibliotheksordnung der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MSPT) anerkannt.

2. Mit der Unterschrift wird das Einverständnis zur elektronischen Speicherung der persönlichen Daten im Bibliothekssystem der MSPT erklärt. Die MSPT verpflichtet sich, die persönlichen Daten sorgfältig zu schützen, nicht weiterzugeben und bei Nichtnutzung der Bibliotheken nach Ablauf von 1 Jahr zu löschen, soweit kein Einverständnis auf Speichern bis zum Widerruf erteilt wurde.

Die MSPT-Bibliotheksordnung ist in den MSPT-Bibliotheken ausgehängt bzw. über deren Webseiten zugänglich.

Die unterschriebene Einverständniserklärung verbleibt bei der MSPT und wird nach Ablauf von zwei Jahren ohne Aktivitäten vernichtet bzw. nach Einverständnis zur dauerhaften Speicherung bis auf Widerruf aufbewahrt.

Datum: ________________ Unterschrift: _________________________________________

Einverständnis zur dauerhaften Speicherung

Die Unterschrift berechtigt zur dauerhaften Speicherung der Daten im Bibliotheksystem bis auf Widerruf.

Datum: ________________ Unterschrift: _________________________________________

Downloads

Hier können Sie die Einverständniserklärungen als PDF zum Ausdrucken herunterladen.



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